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- AGB der Fisser Travel GmbH

AGB als PDF Datei

Vertragsinhalt, Vertragsschluss

Zwischen dem Kunden und dem Reisebüro kommt ausschließlich ein sogenannter Geschäftsbesorgungsvertrag zustande, im Rahmen dessen sich das Reisebüro verpflichtet, die gewünschte Vermittlung ordnungsgemäss und sorgfältig vorzunehmen. Ein Reisevertrag kommt, hingegen ausschließlich mit dem jeweils für die gewünschte Leistung dem Kunden bekannten Reiseveranstalter zustande. Der Kunde beauftragt das Reisebüro, für ihn Reisen und Reiseleistungen mit Reiseveranstaltern und sonstigen Leistungsträgern zu vermitteln. Zum Vertragsschluss kommt es durch Auftrag des Kunden, der durch das Reisebüro angenommen wird. Der Auftrag des Kunden kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder über Online-Dienste erteilt werden. Das Reisebüro tritt bezüglich der vom Kunden gebuchten Leistungen lediglich als Vermittler auf. Für die vermittelten Leistungen selbst gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Veranstalter bzw. Leistungsträger, die in den jeweils vermittelten Vertrag einbezogen werden. Dies betrifft insbesondere auch Inhalt und Umfang der gebuchten Leistungen, Stornierungen und Umbuchungen, Fälligkeiten und Zahlungsmodalitäten des Reisepreises sowie etwaige Gewährleistungsansprüche bei mangelhafter Leistungserbringung.

Der Kunde erklärt bei Abschluss des Vertrages, dass er für die Verpflichtungen der von ihm angemeldeten Reiseteilnehmer gegenüber dem Reiseveranstalter bzw. Leistungsträger wie für seine eigene einstehen wird.

Auskünfte, Hinweise

Angaben über vermittelte Beförderungen und touristische Leistungen beruhen ausschließlich auf den Angaben der Reiseveranstalter bzw. Leistungsträger dem Reisebüro gegenüber. Die Angaben des Reisebüros stellen keine eigene Garantie oder Zusicherung hinsichtlich Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität dar. Das Reisebüro haftet bei der Erteilung von Hinweisen und Auskünften im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für die sorgfältige Auswahl der Informationsquelle und die korrekte Wiedergabe der ihm erteilten Auskünfte und Hinweise an den Kunden.
Das Reisebüro empfehlt dem Kunden, sich seinen gebuchten weiter- oder Rückflug bei den jeweiligen Leistungsträgern rückzubestätigen. Es wird darauf hingewiesen,   die veröffentlichen Meldeschlusszeiten und die Freigepäckregelung insbesondere zu beachten.

Pflichten des Kunden

Sofern kein Reiseveranstalter mit Direktinkassoverfahren gewählt wurde, so hat der Kunde dem Reisebüro mit verbindlicher Abgabe seines Buchungswunsches eine Anzahlung mindestens 20% des Reisepreises zu leisten. Der Rest des Reisepreises ist 6 Wochen vor Reiseantritt, bzw. spätestens bei Aushändigung der Reiseunterlagen zu entrichten. Weiterhin verpflichtet sich der Kunde bei Buchung, zur vollständiger und lückenloser Abgabe seines Namens, sowie seiner Adresse.

Umbuchung/Stornierung:

Der Wunsch einer Stornierung oder   Umbuchung einer vermittelten Reise, muss dem Reisebüro umgehend bekannt gegeben werden.        
Die Umbuchung einer vermittelten Reise ist nur durch Rücktritt von der gebuchten und gleichzeitig erneuter Buchung einer anderen Reise möglich, es sei denn der Reiseveranstalter hat hierfür besondere Bestimmungen vorgesehen. Eventuell anfallende Umbuchungsgebühren richten sich nach den Bedingungen des jeweiligen Reiseveranstalters. Bei Stornierungen aller vermittelten Reiseleistungen gelten grundsätzlich die Rücktrittsbedingungen der Fluggesellschaften und des Veranstalters bzw. des Leistungsträgers. Die Stornogebühren unterliegen einer individuellen Staffelung der einzelnen Reiseveranstalter (siehe hierzu die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der verschiedenen Reiseveranstalter).

Zusätzlich zum Stornoentgeld des Veranstalters wird ein Serviceentgelt in Höhe von € 50,-- pro Person erhoben.
Aufwendungen oder Auslagen des Reisebüros, die im Rahmen des erteilten Auftrags anfallen (z.B. Ausstellungskosten für Visa; Postgebühren etc.) sind zusätzlich zum Serviceentgelt, dass lediglich die reine Vermittlungsleistung abdeckt, vom Kunden an das Reisebüro zu erstatten.

Die Serviceentgelte sind bei Rechnungsstellung sofort fällig. Die Fälligkeit steht in keinem Zusammenhang mit der Fälligkeit der gebuchten Leistungen (z.B. der Reisepreiszahlungen).

Sollte der Kunde gebuchte Reisen und Leistungen umbuchen oder stornieren, bleibt der Anspruch des Reisebüros auf bereits angefallene Serviceentgelte unberührt. Entstandene Aufwendungen sind ebenfalls zu erstatten.


Pflichten des Reisebüros

Die vertraglichen Pflichten des Reisebüros umfassen ausschließlich die ordnungsgemäße Vermittlung der vom Kunden gebuchten Reisen und Leistungen. Die Erbringung dieser gebuchten Reisen und Leistungen selbst gehört nicht zu den vertraglichen Pflichten des Reisebüros. Deshalb haftet auch das Reisebüro grundsätzlich nicht, wenn bei ordnungsgemäßer Auswahl des Leistungsträgers die Leistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.

Zahlung

Das Reisebüro verpflichtet sich, Zahlungen des Kunden ihrer Zweckbestimmung unverzüglich zuzuführen.


Reiseunterlagen

Der Kunde wird im eigenen Interesse gebeten, die ihm durch das Reisebüro ausgehändigten Unterlagen unverzüglich auf deren Richtigkeit zu überprüfen und bei festgestellten Unstimmigkeiten umgehend das Reisebüro hiervon zu unterrichten, um Schäden zu vermeiden. Das Reisebüro wird die Unterlagen für die gebuchten Leistungen dem Kunden unverzüglich nach Erhalt im Geschäftslokal des Reisebüros aushändigen. Die Zusendung der Unterlagen auf dem Postweg erfolgt auf ausschließliches Risiko des Kunden. Zusendungen per Kurier (z.B. UPS etc.) müssen gesondert vereinbart werden und erfolgen auf Kosten des Kunden.

Haftung und Haftungsbeschränkung

Das Reisebüro haftet als Reisevermittler dafür, dass die Vermittlung, die Buchungsabwicklung, das Inkasso und die Übermittlung von Reiseunterlagen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns vorgenommen werden. Das Reisebüro haftet nicht dafür, dass ein dem Buchungsauftrag entsprechender Vertrag mit dem Reiseveranstalter oder Leistungsträger zustande kommt. Das Reisebüro haftet nur für Fehler in seinem eigenen Verantwortungsbereich, also für Vermittlungsfehler, die er selbst oder seine Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen begehen, wie z.B. bei fehlerhafter Beratung oder nicht auftragsgemäß durchgeführter Buchung. Diese Haftung ist jedoch für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Preis der vermittelten Leistung beschränkt, soweit der Schaden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

Einreise und Gesundheitsbestimmungen

Informationen des Reisebüros beziehen sich auf den Stand zum Zeitpunkt der Buchung. Bei Reiseleistungen wird dabei grundsätzlich unterstellt, dass der Kunde und von ihm vertretene weitere Reiseteilnehmer deutsche Staatsangehörige sind, es sei denn, dass die Zugehörigkeit zu einem anderen Staat offensichtlich erkennbar ist oder dem Reisebüro mitgeteilt wurde. In der Person des Reiseteilnehmers begründete sonstige persönliche Umstände können dabei nicht berücksichtigt werden, es sei denn, sie sind offenkundig oder dem Reisebüro mitgeteilt worden. Für die   Einreise und Gesundheitsbestimmungen

ist der Kunde selbst verantwortlich. Das Reisebüro empfiehlt dem Kunden, sich bei den jeweiligen Auskunftsstellen (z.B. Konsulate)   selbst über die Einreise und Gesundheitsbestimmungen   zu informieren.

         
Das Reisebüro weist ausdrücklich darauf hin, dass jederzeit die Möglichkeit einer Änderung dieser die Reise betreffenden Bestimmungen durch staatliche Behörden gegeben ist. Das Reisebüro wird sich im Rahmen seiner Möglichkeiten bemühen, den Kunden von etwaigen Änderungen so rechtzeitig wie möglich zu unterrichten. Dem Kunden wird jedoch nahegelegt, selbst die Nachrichtmedien wegen Änderungen dieser Bestimmungen in seinem Ziel oder Transitland zu verfolgen, um sich frühzeitig auf geänderte Umstände einstellen zu können.

Dem Kunden wird geraten, sich rechtzeitig über Infektionsrisiken im Reiseland und entsprechende Impfschutzmöglichkeiten sowie sonstige Prophylaxemaßnahmen, insbesondere auch bei längeren Flügen bezüglich eines Thromboserisikos, fachkundig zu informieren und ggfs. ärztlichen Rat einzuholen. Informationen erhalten Sie bei Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten sowie bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.

Für die Einhaltung der für die Reise wesentlichen Vorschriften und gültigen Reisedokumente ist der Reiseteilnehmer selbst verantwortlich. Das Reisebüro haftet bei gesonderter Beauftragung über die Beschaffung von Visa und sonstigen Reisepapieren nicht für rechtzeitige Erteilung und den rechtzeitigen Zugang dieser Reisepapiere, es sei denn, das Reisebüro hat die Verzögerung schuldhaft verursacht.

Versicherungen

Der Abschluss von Reiseversicherungen, insbesondere einer Reiserücktrittskostenversicherung, wird ausdrücklich empfohlen. Nur in Ausnahmefällen sind Versicherungen bei Pauschalreisen bereits im Leistungspaket inbegriffen.

Gerichtsstand

Für den Fall, dass der Reisende nach Abschluss des Vermittlungsvertrages seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus Deutschland heraus verlegt, oder falls dieser zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Reisebüros vereinbart.  

 

 



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